Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1760
BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; AbfG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; GemHVO (S.-H.) § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 3 Abs. 2 S. 2; KrW-/AbfG § 16 Abs. 1 S. 1
    Abfallrecht - Beauftragung privater Dritter zur Abfallentsorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Entsorgungspflichten: Ausschluss der Beauftragung Dritter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 653
  • DVBl 1999, 405
  • ZUR 1999, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Die Entscheidung einer Gemeinde darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

    Die Entscheidung einer kommunalen Körperschaft darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist vielmehr eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 128).

    Die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern danach zustehende Organisationswahlfreiheit darf nicht mittelbar dadurch eingeschränkt werden, dass Mehrkosten, die aus der Beauftragung von privaten Dritten in steuerrechtlicher Hinsicht resultieren, für nicht gebührenfähig erklärt werden (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998, aaO).

    Als Teil dieses Entgelts darf die Gewerbesteuer auch auf die Gebührenschuldner umgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Denn die VOB ist keine revisible Rechtsnorm, sondern allenfalls eine Verwaltungsvorschrift (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Nr. 91 und vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. III. 1. b) bb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06

    Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung;

    Im Übrigen finden sich in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe verschiedene Ansätze, die im Ergebnis dazu führen, dass das Kommunalabgabenrecht den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts engere Grenzen setzt mit der Folge, dass ggf. bestimmte preisrechtlich zulässige Ansätze, namentlich Gewinnzuschläge, ganz oder der Höhe nach nicht als auf die Abgabenschuldner umlagefähiger Aufwand anzuerkennen sind (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 - NVwZ-RR 2002, 684 ; OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12 ; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 209.97 - juris Rn. 5 und vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 85 f. = NVwZ 1999, 653 sowie die zusammenfassende Darstellung bei Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 33. Erg.Lfg.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. III. 1. b) bb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. I. 3. a) bb) bbb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. I. 3. a) bb) bbb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

    Die Entscheidung einer kommunalen Körperschaft über die Rechtsform ihrer Pflichtenerfüllung in der rechtlichen Gestalt der öffentlichen Verwaltung oder in den Formen der Privatisierung ist eine vom Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG umfasste und damit durch das Grundgesetz garantierte Organisationsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 23.11.1998 - 8 B 173/98 -, NVwZ 1999, 653).

    Verbleiben bei der Körperschaft Überwachungs-, Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten, ist auch bei Einschaltung von privaten "Generalunternehmern" die Zielsetzung des Gesetzes gewährleistet (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06

    Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke;

    Diese Frage, die von der Beschwerde mit verschiedenen Detailfragen zur Anwendung der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete (DGVW - Arbeitsblatt 101, Februar 1995) und ihrem Verhältnis zu der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) verknüpft wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel sind (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 87, vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 9 und vom 24. August 2006 - BVerwG 10 B 46.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) ist keine revisible Rechtsnorm (vgl. Beschluss vom 23. November 1998 BVerwG 8 B 173.98 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f. und Urteil vom 24. Januar 2001 BVerwG 8 C 8.00 BVerwGE 112, 360 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 40 S. 7).
  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • BVerwG, 12.09.2005 - 10 B 13.05

    Übertragung der Erledigung kommunaler Entsorgungsaufgaben einer Gemeinde auf eine

  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen einer möglichen Beteiligung der

  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 45.06

    Benachteiligung des Bürgers durch die Art der Ausschreibung und das Akzeptieren

  • BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Anforderungen

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 08.07.2005 - 7 K 1884/04

    Auch die Müllgebühren in Aachen für die Jahre 2000 - 2004 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08

    Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit;

  • VG Düsseldorf, 25.11.2004 - 5 K 4503/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2004 - 13 K 5973/02

    Rechtsformwahl und Beitragserhebung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2433
OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 (https://dejure.org/1998,2433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Selbstkosten; Kostenüberschreitungsverbot

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kalkulation von Müllgebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUR 1999, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten sind gemäß § 6 Abs. 2 KAG gebührenfähig, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 30.1.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, S. 86, 87).

    Da der Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten zu den kalkulatorischen Leitentscheidungen des Satzungsgebers gehört (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 20.5.1997 - 2 L 128/94 -) kann eine derartige Aufwandsposition auch nicht schlicht zur Aufrechterhaltung eines Gebührensatzes nachgeschoben werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Der Umstand, daß die AWS gerade zu dem Zweck gegründet wurde, ihr die Erfüllung der Aufgabe der Abfallentsorgung zu übertragen, ist ersichtlich kein besonderer Umstand i. S. d. § 29 Abs. 1 GemHVO, der die freihändige Vergabe des Auftrags rechtfertigt (so aber OVG Münster, Teilurt. v. 15.12.1994 - 9 A 2221/93 -, NVwZ 1995, S. 1238, 1240).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Nachsorgekosten deshalb nicht, weil Gebührenschuldner, deren Abfall nicht mehr auf dieser Deponie gelagert wird, nicht mit Aufwand belastet werden dürfen, der zur Leistungserbringung innerhalb der Periode nicht erforderlich ist (vgl. Urt. d. Senats v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1993 - U (Kart) 2/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97
    Durch die Gründung eines gemischt-wirtschaft-lichen Unternehmens unter Beteiligung des Beklagte, der für sein Gebiet das Entsorgungsmonopol hat, darf der Wettbewerb nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.1993 -U (Kart.) 2/93 - NWVBI.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Bevor der Entsorgungsträger Dritte beauftragt, hat er jedoch mit Blick auf seine Verpflichtung, die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten, zu prüfen, ob er die den Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten nicht in eigener Regie kostengünstiger selbst vornehmen kann (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Brüning, KStZ 2010, 21, 23).

    Die Gründe, die ausnahmsweise zu einer freihändigen Vergabe führen können, sind enumerativ in § 3 Nr. 4 der Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) aufgezählt (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

    Hat eine entsorgungspflichtige Körperschaft ein privates Unternehmen, an dem es beteiligt ist, unter Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot mit der Wahrnehmung der Abfallentsorgung beauftragt, verletzt der auf Basis der Selbstkosten (einschl. Gewinn, Körperschaft- und Gewerbesteuer) des Unternehmens kalkulierte Gebührensatz das Kostenüberschreitungsverbot und ist nichtig (wie Senatsurteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 - Die Gemeinde 1998, 304, NordÖR 1998, 314, SchlHA 1998, 264, ZKF 1999, 273).

    Mit seiner am 19. September 1996 erhobenen Klage hat der Kläger geltend gemacht, die in der Abfallgebührensatzung festgelegten Gebührensätze seien aus den im "Stormarn"-Urteil des OVG Schleswig vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 - dargestellten Gründen nichtig.

    Wie der Senat durch das vom Verwaltungsgericht bereits zitierte Urteil vom 24. Juni 1998 zum Verfahren 2 L 113/97 (Die Gemeinde 1998, 304 = GHH 1998, 283 = KStZ 1999, 135 = NordÖR 1998, 314) entschieden hat, ist eine juristische Person des Privatrechts, die unter Mehrheitsbeteiligung des Trägers der Abfallentsorgung allein zu dem Zweck gegründet wird, die Abfallentsorgung durchzuführen, Dritter im Sinne des hier noch anzuwendenden § 3 Abs. 2 Satz 2 AbfG und im Sinne des Vergaberechts.

    Vielmehr geht die - nachträgliche - Unaufklärbarkeit der Höhe der erforderlichen Kosten zu Lasten des Beklagten (vgl. Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Der Wortlaut dieses Gesetzes deutet darauf hin, dass wirksame Gebührensätze in kommunalen Satzungen auch dann ermöglicht werden sollen, wenn die in der Vorschrift benannten Körperschaften an in der Vergangenheit vorgenommene Aufgabenübertragungen gebunden sind, ohne bei der Vergabe die Anforderungen des Senatsurteils vom 24. Juni 1998 (2 L 113/97, a.a.O.) erfüllt zu haben.

    Wie die eingehende Überprüfung der im Verfahren 2 L 113/97 (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) vorgelegten Kalkulationsgrundlagen ergeben hat, ist das davon erfasste Kostenvolumen nicht unerheblich.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

    Dass der Beklagte auch (Mehrheits-) Gesellschafter der AWS ist und Gesellschafter der MVA-GmbH war, ändert an der Stellung der AWS als Dritte und der MVA-GmbH als Subunternehmer des Dritten nichts (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, SchlHAnz. 1998, 264).

    Weder kann der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen, die im Bereich (hier) der Abfallentsorgung tätig sind, durch Benutzungsgebühren finanziert werden (siehe hierzu auch Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O., zur Verzinsung des Stammkapitals) noch findet eine Abschreibung statt.

    Die Beauftragung der AWS im Jahre 1995 war vergaberechtswidrig (siehe Urt. des Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

    Dass diese Leistungen für den Gebührenschuldner nicht kostenlos sind, hat der Senat mit Urteil vom 24.06.1998 (a.a.O.) ebenfalls entschieden.

    Wie der Senat aber bereits in seiner Entscheidung vom 24.06.1998 (a.a.O.) ausgeführt hat, kamen für die Auftragsvergabe wie für die Beteiligung an der AWS mehrere Unternehmen in Betracht.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 568/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    So hat das OVG im "Stormarn-Urteil" vom 24.06.1998 ( 2 L 113/97 ) auch angemerkt, dass die Beteiligung des Kreises an der AWS kein für die Leistungserbringung erforderlicher Aufwand sei, die Verzinsung des in die Gesellschaft eingebrachten Stammkapitals sei daher nicht gebührenfähig.

    Zwar ist die Beauftragung der AWS als "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 4 KAG in der Fassung vom 11.12.1998 nicht nach den Vorschriften des Vergaberechts erfolgt (vgl. OVG Schleswig Urt. vom 24.06.1998, 2 L 113/97 ).

    Ohnehin ist das Preisrecht als Maßstab für die Überprüfung von Fremdleistungsentgelten problematisch, da es nur Preisobergrenzen setzt (vgl. OVG Schleswig Urt. v. 24.06.1998 aaO).

    Es erscheint sachgerecht, hier eine Art "Regiekostenvergleich" (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, aaO) durchzuführen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Denn wenn die Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG keine Anwendung finden kann, wären wiederum die vom Senat vor Inkrafttreten von § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG entwickelten Grundsätze zum Regiekostenvergleich (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris, Rn. 21) anzuwenden, um zu verhindern, dass die nach preisrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Kräften des Markts entstandenen Entgelte nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Dass es sich bei den Fremdleistungen der ASF, der die Aufgabe der Abfallbeseitigung innerhalb des Kreisgebietes vollumfänglich übertragen wurde, nicht um eine marktgängige Leistung handelt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304).

    Ein allgemeines Unternehmerwagnis dürfte die ASF nicht treffen (vgl. hierzu auch Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Ein monierter fehlender Wirtschaftlichkeitsvergleich dergestalt, ob nicht die Beklagte die Gegenstand des Auftrags bildenden Tätigkeiten in eigener Regie hätte kostengünstiger vornehmen können, vgl. hierzu OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30, führte im Übrigen nicht schon zu einer Unzulässigkeit der Organisationsentscheidung der Beklagten im Sinne des § 114a Abs. 4 GO, sondern betrifft Fragen der Erforderlichkeit bei der Kontrolle der in der Gebührenkalkulation anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen der Abfallentsorgung nach § 6 Abs. 2 Satz 4 KAG (siehe dazu A. III. 3. b)).

    Ungeachtet dessen ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer vormals zu 100% im städtischen Eigentum (Stadt N. ) stehenden GmbH auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Kommune auch mindestens "kostenneutral", wenn nicht gar offenkundig wirtschaftlich günstiger als der Eigenerwerb solcher Beteiligungsrechte an "fremden" Unternehmen durch die Beklagte selbst, insoweit von anderen Sachverhalten ausgehend: OVG S-H, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris Rn. 30.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 KN 5/02

    Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften einer kommunalen Satzung über die

    Da es für die Eigenschaft einer Einrichtung als öffentliche Einrichtung nur auf die Allgemeinheit eines Bereitstellungzweckes ankommt, ist es ohne Belang, ob die zur Einrichtung gehörenden Anlagen im Eigentum der Gemeinde stehen bzw. ob die Gemeinde sich zur Durchführung der Aufgabe eines Dritten als Erfüllungsgehilfen bedient (Urt. d. Senats v. 20.12.1995 - 2 L 24/93 -, Die Gemeinde 1996, 305 = SchlHA 1996, 200; Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304 = NordÖR 1998, 314).

    Diese Zusatzkosten müssten an anderer Stelle erwirtschaftet werden, damit die Beauftragung privater Dritter kostenneutral oder kostengünstiger ist (Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05

    Abwassergebührenbescheid: Bestimmbarkeit und Unterschriftserfordernis;

  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98

    Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenkalkulation; Mehrkosten durch Privatisierung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 9 A 2238/03

    Beanstandbarkeit einer Kalkulation von Benutzungsgebühren in Bezug auf ein nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05

    Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99

    Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 5/05
  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
  • VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01

    Ausbaubeiträge, Vorfinanzierung, Beitragserhebungspflicht,

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 18/99

    Zitiergebot bei Satzungen in Schleswig-Holstein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht